Wenn du dich für die Ausbildung interessierst, solltest du jetzt aktiv werden!

Seit Herbst 2019 regelt ein neues Gesetz die zukünftige Weiterbildung zum/r Psychotherapeutin. Eine Übergangsfrist ermöglicht es vorübergehend noch mit einem Master/Diplomabschluss in Pädagogik, Erziehungswissenschaften, Sozialpädagogik, Soziale Arbeit oder Psychologie die Ausbildung zum/zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin zu absolvieren. Diese muss spätestens bis zum Jahr 2032 (Härtefallregelung bis zum Jahr 2035) abgeschlossen sein. Danach ermöglicht ausschließlich der Master in Psychotherapie den Zugang. Konkret bedeutet das: Jetzt entscheiden und starten!

Folgende Bedingungen sind jetzt wichtig:

  1. Du musst Dein Studium, welches zur Zulassung zur heutigen Psychotherapieausbildung berechtigt, vor dem 01. September 2020 begonnen haben
  2. oder irgendwann einmal ein solches Studium abgeschlossen haben.
    Wie lange Ausbildungsstarts nach diesem Übergangsrecht noch angeboten werden, hängt u. a. auch von der Nachfrage ab und ist nicht sicher vorhersagbar. Deshalb solltest du dich jetzt mit der Frage befassen, ob du mit deinem (sozial-)pädagogischen Abschluss eine Psychotherapieausbildung beginnen willst.
    Hast du vor dem 01. September 2020 noch kein entsprechendes Studium begonnen, ist nur die Qualifizierung nach dem neuen Gesetz, also das Psychotherapiestudium und der Fachkunde-Erwerb im Rahmen der (dann neuen) Psychotherapieweiterbildung möglich. Ein Zugang mit (sozial-)pädagogischen Studienabschlüssen ist dann also nicht mehr möglich!

Konkretes zum Ablauf und den Bedingungen der Ausbildung findest du hier.  

Wir beraten Dich gerne!