Die noch aktuell gültige Rechtsgrundlage der Ausbildung zum*zur Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeuten*in bildet die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten*innen. Hier ist festgelegt, dass die Ausbildung aus den folgenden Bausteinen besteht:
- Theoretische Ausbildung (600 Stunden)
- Praktische Tätigkeit I (1200 Stunden)
- Praktische Tätigkeit II (600 Stunden)
- Praktische Ausbildung (600 Stunden)
- Selbsterfahrung (120 Stunden)
- Supervision (150 Stunden)
- Freie Spitze (930 Stunden)
Im KJP-Ausbildungszentrum Dresden der DGVT verteilen sich die genannten Bausteine in der Regel auf 5 Jahre.

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